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Jugendamt Dingolfing: Adresse, Telefon und Leistungen

Im der Stadt Dingolfing ist das Jugendamt Dingolfing für die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich. Sitz der Behörde: Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing.

Jugendamt Dingolfing-Landau
AdresseObere Stadt 1
84130 Dingolfing
Telefon08731 87-0
E-Mailinfo@landkreis-dingolfing-landau.de
ErreichbarkeitMontag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag, Dienstag, Donnerstag 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Dingolfing

Das Jugendamt Dingolfing ist räumlich für das Gebiet der Stadt Dingolfing zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Leistungsberechtigten gemäß SGB VIII.

Leistungen und Aufgaben

Zu den Kernaufgaben nach SGB VIII gehören Beratung und Unterstützung von Familien, Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahme bei Kindeswohlgefährdung, Förderung von Kindertagesbetreuung sowie Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren.

Hinweis zur Kontaktaufnahme:
Für persönliche Anliegen empfiehlt sich eine telefonische Terminvereinbarung unter 08731 87-0. Dies ermöglicht eine gezielte Vorbereitung des Gesprächs durch die zuständige Fachkraft.

Standort und Karte

Die Dienststelle befindet sich in Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing.

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jugendamt in dringenden Fällen?
Bei akuten Gefährdungslagen außerhalb der Öffnungszeiten steht ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind über die zentrale Rufnummer {telefon} zu erfragen.

Kann ich auch ohne Termin vorbeikommen?
Offene Sprechzeiten sind je nach Abteilung unterschiedlich. Eine vorherige telefonische Absprache wird empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot. Sie wird nicht von der dargestellten Behörde betrieben und steht in keiner offiziellen Verbindung zu dieser. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt. Die Angaben wurden mit Sorgfalt zusammengestellt, eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (§5 UWG).
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