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Jugendamt Erlangen: Adresse, Telefon und Leistungen

Im der Stadt Erlangen ist das Jugendamt Erlangen für die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich. Sitz der Behörde: Rathausplatz 1, 91052 Erlangen.

Jugendamt Erlangen
AdresseRathausplatz 1
91052 Erlangen
Telefon09131 86-2844
E-Mailstadtjugendamt@stadt.erlangen.de
Erreichbarkeitsiehe Webseite
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Erlangen

Der räumliche Zuständigkeitsbereich umfasst das Gebiet im der Stadt Erlangen. Welches Jugendamt im Einzelfall zuständig ist, bestimmt sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des jungen Menschen.

Leistungen und Aufgaben

Zu den Kernaufgaben nach SGB VIII gehören Beratung und Unterstützung von Familien, Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahme bei Kindeswohlgefährdung, Förderung von Kindertagesbetreuung sowie Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren.

Hinweis zur Kontaktaufnahme:
Vor dem ersten Kontakt sollte telefonisch unter 09131 86-2844 ein Termin vereinbart werden. So kann sichergestellt werden, dass die zuständige Fachkraft erreichbar ist.

Standort und Karte

Die Dienststelle befindet sich in Rathausplatz 1, 91052 Erlangen.

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen

Wer ist mein Ansprechpartner?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort innerhalb des Zuständigkeitsbereichs. Die Zentrale unter {telefon} vermittelt an die zuständige Fachkraft.

Welche Leistungen kann ich beantragen?
Das Spektrum reicht von Beratungsangeboten über Hilfen zur Erziehung bis hin zu wirtschaftlichen Leistungen wie Unterhaltsvorschuss. Eine individuelle Beratung gibt Auskunft über Ansprüche.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot. Sie wird nicht von der dargestellten Behörde betrieben und steht in keiner offiziellen Verbindung zu dieser. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt. Die Angaben wurden mit Sorgfalt zusammengestellt, eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (§5 UWG).
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