Das Jugendamt Rosenheim ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Landkreis Rosenheim zuständig und hat seinen Sitz in Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim.
83022 Rosenheim
Zuständigkeit des Jugendamts Rosenheim
Das Jugendamt Rosenheim ist räumlich für das Gebiet Landkreis Landkreis Rosenheim zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Leistungsberechtigten gemäß SGB VIII.
Leistungen und Aufgaben
Zu den Kernaufgaben nach SGB VIII gehören Beratung und Unterstützung von Familien, Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahme bei Kindeswohlgefährdung, Förderung von Kindertagesbetreuung sowie Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren.
Vor dem ersten Kontakt sollte telefonisch unter 08031 392 2301 ein Termin vereinbart werden. So kann sichergestellt werden, dass die zuständige Fachkraft erreichbar ist.
Standort und Karte
Die Dienststelle befindet sich in Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim.
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wer ist mein Ansprechpartner?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort innerhalb des Zuständigkeitsbereichs. Die Zentrale unter {telefon} vermittelt an die zuständige Fachkraft.
Welche Leistungen kann ich beantragen?
Das Spektrum reicht von Beratungsangeboten über Hilfen zur Erziehung bis hin zu wirtschaftlichen Leistungen wie Unterhaltsvorschuss. Eine individuelle Beratung gibt Auskunft über Ansprüche.