Im Landkreis Rottal-Inn Kreis ist das Jugendamt Pfarrkirchen für die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich. Sitz der Behörde: Ringstr. 4-7, 84347 Pfarrkirchen.
84347 Pfarrkirchen
Zuständigkeit des Jugendamts Pfarrkirchen
Der räumliche Zuständigkeitsbereich umfasst das Gebiet im Landkreis Rottal-Inn Kreis. Welches Jugendamt im Einzelfall zuständig ist, bestimmt sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des jungen Menschen.
Leistungen und Aufgaben
Zu den Kernaufgaben nach SGB VIII gehören Beratung und Unterstützung von Familien, Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahme bei Kindeswohlgefährdung, Förderung von Kindertagesbetreuung sowie Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren.
Für persönliche Anliegen empfiehlt sich eine telefonische Terminvereinbarung unter 08561 20-0. Dies ermöglicht eine gezielte Vorbereitung des Gesprächs durch die zuständige Fachkraft.
Standort und Karte
Die Dienststelle befindet sich in Ringstr. 4-7, 84347 Pfarrkirchen.
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Termine können telefonisch unter {telefon} oder per E-Mail vereinbart werden. In dringenden Fällen ist eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten möglich.
Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag?
Die erforderlichen Unterlagen hängen von der Art des Antrags ab. Eine erste telefonische Beratung klärt, welche Dokumente im Einzelfall vorzulegen sind.