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Jugendamt Neustadt a.d. Aisch: Adresse, Telefon und Leistungen

Als Teil der Verwaltung im der Stadt Neustadt a.d. Aisch übernimmt das Jugendamt Neustadt a.d. Aisch die öffentliche Jugendhilfe. Der Dienstsitz befindet sich in Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d. Aisch.

Jugendamt Neustadt a.d. Aisch
AdresseKonrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d. Aisch
Telefon09161 92-0
E-Mail
Erreichbarkeitsiehe Webseite
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Neustadt a.d. Aisch

Das Jugendamt Neustadt a.d. Aisch ist räumlich für das Gebiet der Stadt Neustadt a.d. Aisch zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Leistungsberechtigten gemäß SGB VIII.

Leistungen und Aufgaben

Die Behörde ist zuständig für Erziehungsberatung, ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung, Schutzmaßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, Förderung von Kitas und Tagespflege, Jugendarbeit sowie Stellungnahmen in Familiengerichtsverfahren.

Hinweis zur Kontaktaufnahme:
Vor dem ersten Kontakt sollte telefonisch unter 09161 92-0 ein Termin vereinbart werden. So kann sichergestellt werden, dass die zuständige Fachkraft erreichbar ist.

Standort und Karte

Die Dienststelle befindet sich in Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d. Aisch.

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen

Wer ist mein Ansprechpartner?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort innerhalb des Zuständigkeitsbereichs. Die Zentrale unter {telefon} vermittelt an die zuständige Fachkraft.

Welche Leistungen kann ich beantragen?
Das Spektrum reicht von Beratungsangeboten über Hilfen zur Erziehung bis hin zu wirtschaftlichen Leistungen wie Unterhaltsvorschuss. Eine individuelle Beratung gibt Auskunft über Ansprüche.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot. Sie wird nicht von der dargestellten Behörde betrieben und steht in keiner offiziellen Verbindung zu dieser. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt. Die Angaben wurden mit Sorgfalt zusammengestellt, eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (§5 UWG).
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