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Jugendamt Ebersberg: Adresse, Telefon und Leistungen

Im der Stadt Ebersberg ist das Jugendamt Ebersberg für die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich. Sitz der Behörde: Eichthalstr. 5, 85560 Ebersberg.

Jugendamt Ebersberg
AdresseEichthalstr. 5
85560 Ebersberg
Telefon08092 823-256
E-Mailjugendamt@lra-ebe.de
ErreichbarkeitMO - MI 7.30 -17.00 Uhr, DO 7.30 -18.00 Uhr, FR 7.30 -12.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Ebersberg

Das Jugendamt Ebersberg ist räumlich für das Gebiet der Stadt Ebersberg zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Leistungsberechtigten gemäß SGB VIII.

Leistungen und Aufgaben

Zu den Kernaufgaben nach SGB VIII gehören Beratung und Unterstützung von Familien, Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahme bei Kindeswohlgefährdung, Förderung von Kindertagesbetreuung sowie Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren.

Hinweis zur Kontaktaufnahme:
Vor dem ersten Kontakt sollte telefonisch unter 08092 823-256 ein Termin vereinbart werden. So kann sichergestellt werden, dass die zuständige Fachkraft erreichbar ist.

Standort und Karte

Die Dienststelle befindet sich in Eichthalstr. 5, 85560 Ebersberg.

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jugendamt in dringenden Fällen?
Bei akuten Gefährdungslagen außerhalb der Öffnungszeiten steht ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind über die zentrale Rufnummer {telefon} zu erfragen.

Kann ich auch ohne Termin vorbeikommen?
Offene Sprechzeiten sind je nach Abteilung unterschiedlich. Eine vorherige telefonische Absprache wird empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot. Sie wird nicht von der dargestellten Behörde betrieben und steht in keiner offiziellen Verbindung zu dieser. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt. Die Angaben wurden mit Sorgfalt zusammengestellt, eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (§5 UWG).
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