Im der Stadt Garmisch-Partenkirchen ist das Jugendamt Garmisch-Partenkirchen für die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich. Sitz der Behörde: Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen.
82467 Garmisch-Partenkirchen
Zuständigkeit des Jugendamts Garmisch-Partenkirchen
Der räumliche Zuständigkeitsbereich umfasst das Gebiet im der Stadt Garmisch-Partenkirchen. Welches Jugendamt im Einzelfall zuständig ist, bestimmt sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des jungen Menschen.
Leistungen und Aufgaben
Die Behörde ist zuständig für Erziehungsberatung, ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung, Schutzmaßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, Förderung von Kitas und Tagespflege, Jugendarbeit sowie Stellungnahmen in Familiengerichtsverfahren.
Vor dem ersten Kontakt sollte telefonisch unter 08821 751-256 ein Termin vereinbart werden. So kann sichergestellt werden, dass die zuständige Fachkraft erreichbar ist.
Standort und Karte
Die Dienststelle befindet sich in Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen.
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Termine können telefonisch unter {telefon} oder per E-Mail vereinbart werden. In dringenden Fällen ist eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten möglich.
Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag?
Die erforderlichen Unterlagen hängen von der Art des Antrags ab. Eine erste telefonische Beratung klärt, welche Dokumente im Einzelfall vorzulegen sind.