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Jugendamt Garmisch-Partenkirchen: Adresse, Telefon und Leistungen

Im der Stadt Garmisch-Partenkirchen ist das Jugendamt Garmisch-Partenkirchen für die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich. Sitz der Behörde: Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen.

Jugendamt Garmisch-Partenkirchen
AdresseOlympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon08821 751-256
E-Mailjugendamt@lra-gap.de
Erreichbarkeitsiehe Webseite
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Garmisch-Partenkirchen

Der räumliche Zuständigkeitsbereich umfasst das Gebiet im der Stadt Garmisch-Partenkirchen. Welches Jugendamt im Einzelfall zuständig ist, bestimmt sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des jungen Menschen.

Leistungen und Aufgaben

Die Behörde ist zuständig für Erziehungsberatung, ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung, Schutzmaßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, Förderung von Kitas und Tagespflege, Jugendarbeit sowie Stellungnahmen in Familiengerichtsverfahren.

Hinweis zur Kontaktaufnahme:
Vor dem ersten Kontakt sollte telefonisch unter 08821 751-256 ein Termin vereinbart werden. So kann sichergestellt werden, dass die zuständige Fachkraft erreichbar ist.

Standort und Karte

Die Dienststelle befindet sich in Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen.

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Termine können telefonisch unter {telefon} oder per E-Mail vereinbart werden. In dringenden Fällen ist eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten möglich.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag?
Die erforderlichen Unterlagen hängen von der Art des Antrags ab. Eine erste telefonische Beratung klärt, welche Dokumente im Einzelfall vorzulegen sind.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot. Sie wird nicht von der dargestellten Behörde betrieben und steht in keiner offiziellen Verbindung zu dieser. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt. Die Angaben wurden mit Sorgfalt zusammengestellt, eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (§5 UWG).
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