Jugendamt.net · Unabhängiges Informationsportal · Kein amtliches Angebot · Verzeichnis, Leistungen und Ansprechstellen der Kinder- und Jugendhilfe

Über uns

Jugendamt.net ist ein unabhängiges, privat betriebenes Informationsportal rund um die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Wir betreiben ein Verzeichnis der Jugendämter mit Kontaktdaten, Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten und erklären in redaktionellen Beiträgen, welche Aufgaben und Leistungen Jugendämter erbringen.

Transparenz: Jugendamt.net ist keine staatliche Website und keine Behörde. Wir stehen in keiner geschäftlichen oder organisatorischen Verbindung zu Jugendämtern, Kommunen, Ländern oder dem Bund. Unser Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Informationen über die Kinder- und Jugendhilfe zu erleichtern. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich das für Sie zuständige Jugendamt.

Warum es dieses Portal gibt

Wer das Jugendamt kontaktieren möchte, steht oft vor praktischen Fragen: Welches Amt ist zuständig? Wie lauten Adresse und Telefonnummer? Welche Unterlagen braucht ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss? Behördliche Websites beantworten diese Fragen unterschiedlich gut. Jugendamt.net bündelt die wichtigsten Informationen an einem Ort, verständlich und ohne Verwaltungsdeutsch.

Unsere Redaktion

Hinter Jugendamt.net steht ein kleines Team mit Hintergrund in Sozialer Arbeit und Familienrecht. Katrin Albers bringt über zwölf Jahre Praxiserfahrung aus der Kinder- und Jugendhilfe mit, Daniel Reuter ist Volljurist mit Schwerpunkt Familienrecht. Beide schreiben allgemeinverständliche Beiträge, die den Gang zum Amt vorbereiten, aber keine Beratung im Einzelfall ersetzen.

Finanzierung

Der Betrieb dieses Portals wird privat finanziert. Sollten künftig Werbeanzeigen oder Kooperationen hinzukommen, kennzeichnen wir diese klar und getrennt vom redaktionellen Inhalt.

Wichtiger Hinweis: Jugendamt.net ist ein privates, unabhängiges Informationsportal und keine staatliche Website. Wir stehen in keiner Verbindung zu Jugendämtern, Kommunen, Ländern oder dem Bund. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich das für Sie zuständige Jugendamt.