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Jugendamt Günzburg: Adresse, Telefon und Leistungen

Das Jugendamt Günzburg ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im der Stadt Günzburg zuständig und hat seinen Sitz in An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg.

Jugendamt Günzburg
AdresseAn der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Telefon08221 95 856
E-Mailjugendamt@landkreis-guenzburg.de
Erreichbarkeitsiehe Webseite
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Günzburg

Das Jugendamt Günzburg ist räumlich für das Gebiet der Stadt Günzburg zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Leistungsberechtigten gemäß SGB VIII.

Leistungen und Aufgaben

Die Behörde ist zuständig für Erziehungsberatung, ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung, Schutzmaßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, Förderung von Kitas und Tagespflege, Jugendarbeit sowie Stellungnahmen in Familiengerichtsverfahren.

Hinweis zur Kontaktaufnahme:
Für persönliche Anliegen empfiehlt sich eine telefonische Terminvereinbarung unter 08221 95 856. Dies ermöglicht eine gezielte Vorbereitung des Gesprächs durch die zuständige Fachkraft.

Standort und Karte

Die Dienststelle befindet sich in An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg.

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen

Wer ist mein Ansprechpartner?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort innerhalb des Zuständigkeitsbereichs. Die Zentrale unter {telefon} vermittelt an die zuständige Fachkraft.

Welche Leistungen kann ich beantragen?
Das Spektrum reicht von Beratungsangeboten über Hilfen zur Erziehung bis hin zu wirtschaftlichen Leistungen wie Unterhaltsvorschuss. Eine individuelle Beratung gibt Auskunft über Ansprüche.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite ist ein redaktionelles Informationsangebot. Sie wird nicht von der dargestellten Behörde betrieben und steht in keiner offiziellen Verbindung zu dieser. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt. Die Angaben wurden mit Sorgfalt zusammengestellt, eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden (§5 UWG).
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