Das Jugendamt Altötting nimmt Aufgaben nach dem SGB VIII wahr. Zuständig ist Altötting und hat seinen Sitz in Altötting. Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten und weitere Informationen.
84503 Altötting
Zuständigkeit des Jugendamts Altötting
Die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts Altötting erstreckt sich auf das gesamte Kreisgebiet bzw. Stadtgebiet und umfasst alle Ortsteile und Gemeinden. Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich können sich bei allen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe an diese Stelle wenden.
Leistungen und Aufgaben
Das Jugendamt erfüllt vielfältige Aufgaben nach dem SGB VIII. Dazu gehören die Förderung junger Menschen und Familien, die Beratung in Erziehungsfragen, die Gewährung von Hilfen zur Erziehung sowie der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Gefährdungslagen. Weitere Schwerpunkte liegen in der Unterstützung von Alleinerziehenden, der Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren und der Förderung der Jugendarbeit.
Standort und Karte
Das Jugendamt befindet sich in Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting. Die nachfolgende Karte zeigt den genauen Standort:
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen zum Jugendamt Altötting
Wer ist Träger des Jugendamts?
Träger ist die Kommune (Landkreis oder kreisfreie Stadt), die das Jugendamt im Rahmen ihrer Selbstverwaltung betreibt.
Welche Leistungen bietet das Jugendamt?
Zu den Leistungen zählen Erziehungsberatung, Hilfen zur Erziehung, Unterstützung bei Trennung und Scheidung, Beistandschaft sowie Kinderschutzmaßnahmen.
Wie erreiche ich das Jugendamt in Notfällen?
In akuten Krisen können Sie die Notfallnummer des Jugendamts oder außerhalb der Dienstzeiten den Bereitschaftsdienst kontaktieren.