Das Jugendamt Bad Kissingen nimmt Aufgaben nach dem SGB VIII wahr. Zuständig ist Bad Kissingen und hat seinen Sitz in Bad Kissingen. Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten und weitere Informationen.
97688 Bad Kissingen
Zuständigkeit des Jugendamts Bad Kissingen
Die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts Bad Kissingen gilt für das gesamte Kreisgebiet und alle zugehörigen Gemeinden. Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich können sich bei allen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe an diese Stelle wenden.
Leistungen und Aufgaben
Das Aufgabenspektrum umfasst Erziehungsberatung, Hilfen zur Erziehung, die Förderung der Tagespflege und Kindertagesbetreuung, die Mitwirkung in Familiengerichtsprozessen sowie den Schutz von Kindern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Weitere Bereiche sind die Adoptionsvermittlung, die Beistandschaft bei Vaterschaftsfeststellungen und Unterhaltsansprüchen sowie die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.
Standort und Karte
Das Jugendamt befindet sich in Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen. Die nachfolgende Karte zeigt den genauen Standort:
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen zum Jugendamt Bad Kissingen
Ist das Jugendamt eine staatliche Behörde?
Das Jugendamt ist eine kommunale Behörde, die im Auftrag der Kommune (Kreis oder Stadt) handelt.
Welche Hilfen kann ich beantragen?
Mögliche Hilfen umfassen Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung und weitere nach SGB VIII.
Was tun bei Kindeswohlgefährdung?
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sollten Sie umgehend das Jugendamt informieren – auch anonym möglich.