Jugendamt.net · Unabhängiges Informationsportal · Kein amtliches Angebot · Verzeichnis, Leistungen und Ansprechstellen der Kinder- und Jugendhilfe

Jugendamt Ansbach: Adresse, Telefon und Leistungen

Das Jugendamt Ansbach erfüllt als kommunale Behörde die Aufgaben der Jugendhilfe. Träger ist der Landkreis Ansbach und hat seinen Sitz in Ansbach. Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten und weitere Informationen.

Jugendamt Landkreis Ansbach
AdresseCrailsheimstraße 1
91522 Ansbach
Telefon0981 468-5402
E-Mailjugendamt@landratsamt-ansbach.de
ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Ansbach

Die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts Ansbach gilt für das gesamte Kreisgebiet und alle zugehörigen Gemeinden. Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich können sich bei allen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe an diese Stelle wenden.

Leistungen und Aufgaben

Das Aufgabenspektrum umfasst Erziehungsberatung, Hilfen zur Erziehung, die Förderung der Tagespflege und Kindertagesbetreuung, die Mitwirkung in Familiengerichtsprozessen sowie den Schutz von Kindern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Weitere Bereiche sind die Adoptionsvermittlung, die Beistandschaft bei Vaterschaftsfeststellungen und Unterhaltsansprüchen sowie die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.

Praxis-Hinweis: Termine können telefonisch oder nach Verfügbarkeit per E-Mail vereinbart werden. Telefon: 0981 468-5402

Standort und Karte

Das Jugendamt befindet sich in Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach. Die nachfolgende Karte zeigt den genauen Standort:

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen zum Jugendamt Ansbach

Ist das Jugendamt eine staatliche Behörde?

Das Jugendamt ist eine kommunale Behörde, die im Auftrag der Kommune (Kreis oder Stadt) handelt.

Welche Hilfen kann ich beantragen?

Mögliche Hilfen umfassen Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung und weitere nach SGB VIII.

Was tun bei Kindeswohlgefährdung?

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sollten Sie umgehend das Jugendamt informieren – auch anonym möglich.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite ist ein privates Informationsangebot und keine offizielle Behördenseite. Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt. Die Kontaktdaten wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, eine Haftung für die Richtigkeit wird gemäß § 5 UWG ausgeschlossen.
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