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Jugendamt Tauberbischofsheim: Adresse, Telefon und Leistungen

Das Jugendamt Tauberbischofsheim nimmt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Träger ist der Main-Tauber-Kreis und hat seinen Sitz in Tauberbischofsheim. Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten und weitere Informationen.

Jugendamt Main-Tauber-Kreis
AdresseGartenstr. 2a
97941 Tauberbischofsheim
Telefon09341 82-5480
E-Mail
ErreichbarkeitMontag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr, Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Tauberbischofsheim

Die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts Tauberbischofsheim gilt für das gesamte Kreisgebiet und alle zugehörigen Gemeinden. Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich können sich bei allen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe an diese Stelle wenden.

Leistungen und Aufgaben

Das Aufgabenspektrum umfasst Erziehungsberatung, Hilfen zur Erziehung, die Förderung der Tagespflege und Kindertagesbetreuung, die Mitwirkung in Familiengerichtsprozessen sowie den Schutz von Kindern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Weitere Bereiche sind die Adoptionsvermittlung, die Beistandschaft bei Vaterschaftsfeststellungen und Unterhaltsansprüchen sowie die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.

Praxis-Hinweis: Es empfiehlt sich, vor einem Besuch telefonisch Kontakt aufzunehmen. Telefon: 09341 82-5480

Standort und Karte

Das Jugendamt befindet sich in Gartenstr. 2a, 97941 Tauberbischofsheim. Die nachfolgende Karte zeigt den genauen Standort:

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen zum Jugendamt Tauberbischofsheim

Ist das Jugendamt eine staatliche Behörde?

Das Jugendamt ist eine kommunale Behörde, die im Auftrag der Kommune (Kreis oder Stadt) handelt.

Welche Hilfen kann ich beantragen?

Mögliche Hilfen umfassen Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung und weitere nach SGB VIII.

Was tun bei Kindeswohlgefährdung?

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sollten Sie umgehend das Jugendamt informieren – auch anonym möglich.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite ist ein privates Informationsangebot und keine offizielle Behördenseite. Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt. Die Kontaktdaten wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, eine Haftung für die Richtigkeit wird gemäß § 5 UWG ausgeschlossen.
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