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Jugendamt Villingen-Schwenningen: Adresse, Telefon und Leistungen

Das Jugendamt Villingen-Schwenningen nimmt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Zuständig ist Villingen-Schwenningen und hat seinen Sitz in Villingen-Schwenningen. Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten und weitere Informationen.

Jugendamt Villingen-Schwenningen
AdresseJustinus-Kerner-Straße 7
78048 Villingen-Schwenningen
Telefon07721 - 82 - 1209
E-Mailkjh@villingen-schwenningen.de
ErreichbarkeitMontag - Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Freitag 08.30 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Villingen-Schwenningen

Die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts Villingen-Schwenningen gilt für das gesamte Kreisgebiet und alle zugehörigen Gemeinden. Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich können sich bei allen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe an diese Stelle wenden.

Leistungen und Aufgaben

Das Aufgabenspektrum umfasst Erziehungsberatung, Hilfen zur Erziehung, die Förderung der Tagespflege und Kindertagesbetreuung, die Mitwirkung in Familiengerichtsprozessen sowie den Schutz von Kindern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Weitere Bereiche sind die Adoptionsvermittlung, die Beistandschaft bei Vaterschaftsfeststellungen und Unterhaltsansprüchen sowie die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.

Praxis-Hinweis: Für persönliche Anliegen wird empfohlen, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Telefon: 07721 – 82 – 1209

Standort und Karte

Das Jugendamt befindet sich in Justinus-Kerner-Straße 7, 78048 Villingen-Schwenningen. Die nachfolgende Karte zeigt den genauen Standort:

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen zum Jugendamt Villingen-Schwenningen

Ist das Jugendamt eine staatliche Behörde?

Das Jugendamt ist eine kommunale Behörde, die im Auftrag der Kommune (Kreis oder Stadt) handelt.

Welche Hilfen kann ich beantragen?

Mögliche Hilfen umfassen Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung und weitere nach SGB VIII.

Was tun bei Kindeswohlgefährdung?

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sollten Sie umgehend das Jugendamt informieren – auch anonym möglich.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite ist ein privates Informationsangebot und keine offizielle Behördenseite. Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das Jugendamt. Die Kontaktdaten wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, eine Haftung für die Richtigkeit wird gemäß § 5 UWG ausgeschlossen.
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