In Berlin organisiert jeder Bezirk sein eigenes Jugendamt. Das Jugendamt Berlin-Spandau betreut Familien und junge Menschen im Bezirk. Der Sitz der Behörde befindet sich in Klosterstr. 36, 13581 Berlin-Spandau.
13581 Berlin-Spandau
Zuständigkeit des Jugendamts Berlin-Spandau
Das Jugendamt ist örtlich zuständig für alle Kinder, Jugendlichen und Familien mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Eltern bzw. des Personensorgeberechtigten. Bei Fragen zur genauen Zuständigkeit berät das Amt telefonisch.
Leistungen und Aufgaben
Zu den zentralen Aufgaben zählen die Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen, die Gewährung von Hilfen zur Erziehung (ambulant, teilstationär, stationär), die Sicherstellung des Kinderschutzes, die Förderung der Tagespflege und Kindertagesbetreuung, die Mitwirkung in Vormundschafts- und Sorgerechtssachen sowie Aufgaben der Jugendgerichtshilfe und Jugendförderung.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wann ist das Jugendamt Berlin-Spandau für mich zuständig?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort der Eltern bzw. des Personensorgeberechtigten. Bei Umzug kann sich die Zuständigkeit ändern.
Wie läuft ein Verfahren bei Kindeswohlgefährdung ab?
Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung prüft das Jugendamt die Situation, bietet Unterstützung an und ergreift ggf. Schutzmaßnahmen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern steht im Vordergrund.