Das Jugendamt des Landkreises Dahme-Spreewald ist Anlaufstelle für Familien, Kinder und Jugendliche in der Region. Der Sitz der Behörde befindet sich in Beethovenweg 14, 15907 Lübben.
15907 Lübben
Zuständigkeit des Jugendamts Lübben
Zuständig ist das Jugendamt für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Kreisgebiet haben. Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 86 ff. SGB VIII. Bei überörtlichen Fällen kann eine Zuständigkeitsklärung erforderlich sein.
Leistungen und Aufgaben
Die Kernaufgaben des Jugendamts Lübben umfassen nach dem SGB VIII die Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung und Unterstützung bei Trennung und Scheidung, Hilfen zur Erziehung (wie z.B. Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung), Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdung, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren sowie die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wie beantrage ich Hilfen zur Erziehung?
Hilfen zur Erziehung werden beim zuständigen Jugendamt beantragt. Nach einem Beratungsgespräch wird gemeinsam mit der Familie der Hilfebedarf ermittelt und ein Hilfeplan erstellt.
Wann ist das Jugendamt Lübben für mich zuständig?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort der Eltern bzw. des Personensorgeberechtigten. Bei Umzug kann sich die Zuständigkeit ändern.