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Jugendamt Diepholz: Adresse, Telefon und Leistungen

Das Jugendamt der Gebietskörperschaft Diepholz (Niedersachsen) erfüllt die gesetzlichen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Neben hoheitlichen Aufgaben gehört auch die Förderung junger Menschen zum Leistungsspektrum.

Jugendamt Diepholz
AdressePrinzhornstr. 4
49356 Diepholz
Telefon05441 976-4243
E-Mailjugend@diepholz.de
Erreichbarkeitsiehe Webseite
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Diepholz

Die Zuständigkeit des Jugendamts Diepholz erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet bzw. Kreisgebiet in Niedersachsen. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes. In Zweifelsfällen klärt die Behörde die Zuständigkeit mit anderen Jugendämtern.

Leistungen und Aufgaben

Das Jugendamt Diepholz erfüllt alle Aufgaben nach dem Achten Sozialgesetzbuch. Das Leistungsspektrum umfasst Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahme, Beistandschaft, Eingliederungshilfen und Tagesbetreuung. Die Fachkräfte beraten Eltern, Kinder und Jugendliche in allen Fragen der Erziehung. Darüber hinaus ist das Amt Diepholz für die Erteilung von Pflegeerlaubnissen und die Aufsicht über Einrichtungen zuständig.

Praxis-Hinweis: Für ein persönliches Beratungsgespräch empfiehlt sich die vorherige Terminvereinbarung unter 05441 976-4243. In dringenden Fällen ist das Jugendamt Diepholz auch ohne Termin erreichbar.

Standort und Karte

Das Jugendamt Diepholz erreichen Sie unter der oben angegebenen Adresse. Die folgende Karte zeigt den genauen Standort:

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen benötige ich?

Je nach Anliegen werden unterschiedliche Nachweise benötigt. Bei Erstgesprächen genügen in der Regel Personalausweis und Geburtsurkunden der Kinder.

Ist die Beratung vertraulich?

Ja, alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Informationen werden nur mit Zustimmung oder bei Kindeswohlgefährdung weitergegeben.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite ist ein privates Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur dargestellten Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich das zuständige Jugendamt. Die Verwendung von Behördennamen dient lediglich der Orientierung (§ 5 UWG).
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