Das Jugendamt Starnberg ist zuständig für alle Belange der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Starnberg. Der Sitz der Behörde befindet sich in Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg.
82319 Starnberg
Zuständigkeit des Jugendamts Starnberg
Zuständig ist das Jugendamt für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Kreisgebiet haben. Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 86 ff. SGB VIII. Bei überörtlichen Fällen kann eine Zuständigkeitsklärung erforderlich sein.
Leistungen und Aufgaben
Zu den zentralen Aufgaben zählen die Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen, die Gewährung von Hilfen zur Erziehung (ambulant, teilstationär, stationär), die Sicherstellung des Kinderschutzes, die Förderung der Tagespflege und Kindertagesbetreuung, die Mitwirkung in Vormundschafts- und Sorgerechtssachen sowie Aufgaben der Jugendgerichtshilfe und Jugendförderung.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wie läuft ein Verfahren bei Kindeswohlgefährdung ab?
Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung prüft das Jugendamt die Situation, bietet Unterstützung an und ergreift ggf. Schutzmaßnahmen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern steht im Vordergrund.
Wann ist das Jugendamt Starnberg für mich zuständig?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort der Eltern bzw. des Personensorgeberechtigten. Bei Umzug kann sich die Zuständigkeit ändern.