Die kreisfreie Stadt Hamburg betreibt das Jugendamt als kommunale Fachbehörde für Kinder- und Jugendhilfe in Hamburg. Rechtsgrundlage für alle Leistungen ist das Achte Sozialgesetzbuch.
20249 Hamburg
Zuständigkeit des Jugendamts Hamburg
Zuständig ist das Jugendamt Hamburg für alle Familien mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich. Die Abgrenzung zu anderen Jugendämtern erfolgt nach den Regelungen des SGB VIII. Bei überörtlichen Fällen arbeitet das Amt mit dem Landesjugendamt zusammen.
Leistungen und Aufgaben
Das Jugendamt Hamburg erfüllt alle Aufgaben nach dem Achten Sozialgesetzbuch. Kernaufgaben sind die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, die Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, die Beistandschaft und die Beratung in Fragen der Partnerschaft. Das Jugendamt Hamburg fördert die Kinderbetreuung und ist Anlaufstelle in Krisen. Die Kooperation mit Schulen, Kitas und anderen Institutionen in Hamburg ist dabei wesentlich.
Standort und Karte
Das Jugendamt Hamburg erreichen Sie unter der oben angegebenen Adresse. Die folgende Karte zeigt den genauen Standort:
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Alle Familien, Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Jugendamts Hamburg. Die konkreten Voraussetzungen hängen von der beantragten Leistung ab.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Komplexität. Eilbedürftige Fälle werden vorrangig behandelt.