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Jugendamt Lauterbach: Adresse, Telefon und Leistungen

Die Landkreis Lauterbach betreibt das Jugendamt als kommunale Fachbehörde für Kinder- und Jugendhilfe in Hessen. Rechtsgrundlage für alle Leistungen ist das Achte Sozialgesetzbuch.

Jugendamt Vogelsbergkreis
AdresseGoldhelg 20
36341 Lauterbach
Telefon06641 977-378
E-Mailjugendamt@vogelsbergkreis.de
Erreichbarkeitsiehe Webseite
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Lauterbach

Die Zuständigkeit des Jugendamts Lauterbach erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet bzw. Kreisgebiet in Hessen. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes. In Zweifelsfällen klärt die Behörde die Zuständigkeit mit anderen Jugendämtern.

Leistungen und Aufgaben

Das Jugendamt Lauterbach erfüllt alle Aufgaben nach dem Achten Sozialgesetzbuch. Das Leistungsspektrum umfasst Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahme, Beistandschaft, Eingliederungshilfen und Tagesbetreuung. Die Fachkräfte beraten Eltern, Kinder und Jugendliche in allen Fragen der Erziehung. Darüber hinaus ist das Amt Lauterbach für die Erteilung von Pflegeerlaubnissen und die Aufsicht über Einrichtungen zuständig.

Praxis-Hinweis: Für ein persönliches Beratungsgespräch empfiehlt sich die vorherige Terminvereinbarung unter 06641 977-378. In dringenden Fällen ist das Jugendamt Lauterbach auch ohne Termin erreichbar.

Standort und Karte

Das Jugendamt Lauterbach erreichen Sie unter der oben angegebenen Adresse. Die folgende Karte zeigt den genauen Standort:

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen benötige ich?

Je nach Anliegen werden unterschiedliche Nachweise benötigt. Bei Erstgesprächen genügen in der Regel Personalausweis und Geburtsurkunden der Kinder.

Ist die Beratung vertraulich?

Ja, alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Informationen werden nur mit Zustimmung oder bei Kindeswohlgefährdung weitergegeben.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite ist ein privates Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur dargestellten Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich das zuständige Jugendamt. Die Verwendung von Behördennamen dient lediglich der Orientierung (§ 5 UWG).
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