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Jugendamt Schwandorf: Adresse, Telefon und Leistungen

Das Jugendamt Schwandorf ist zuständig für alle Belange der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Schwandorf. Der Sitz der Behörde befindet sich in Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf.

Jugendamt Schwandorf
AdresseWackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Telefon09431 471-380
E-MailKreisjugendamt@lra-sad.de
ErreichbarkeitMontag - Donnerstag: 08.00 - 15.30 Uhr, Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Schwandorf

Die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Kreises bzw. der Stadt. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt des jungen Menschen oder der Familie. In Zweifelsfällen gibt die Behörde Auskunft über die Zuständigkeit.

Leistungen und Aufgaben

Das Leistungsspektrum umfasst Beratungsangebote für Familien, wirtschaftliche Jugendhilfe (Unterhaltsvorschuss, Elterngeld), erzieherische Hilfen in unterschiedlichen Formen, Inobhutnahme bei Kindeswohlgefährdung, Beistandschaften, Amtsvormundschaften, Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung sowie die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.

Für einen Beratungstermin oder bei dringenden Anliegen erreichen Sie das Jugendamt telefonisch unter 09431 471-380. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Standort und Karte

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich Hilfen zur Erziehung?
Hilfen zur Erziehung werden beim zuständigen Jugendamt beantragt. Nach einem Beratungsgespräch wird gemeinsam mit der Familie der Hilfebedarf ermittelt und ein Hilfeplan erstellt.

Wie läuft ein Verfahren bei Kindeswohlgefährdung ab?
Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung prüft das Jugendamt die Situation, bietet Unterstützung an und ergreift ggf. Schutzmaßnahmen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern steht im Vordergrund.

Hinweis: Diese Seite ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zu der genannten Behörde. Die Inhalte dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich direkt beim zuständigen Jugendamt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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