Das Jugendamt Schwandorf ist zuständig für alle Belange der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Schwandorf. Der Sitz der Behörde befindet sich in Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf.
92421 Schwandorf
Zuständigkeit des Jugendamts Schwandorf
Die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Kreises bzw. der Stadt. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt des jungen Menschen oder der Familie. In Zweifelsfällen gibt die Behörde Auskunft über die Zuständigkeit.
Leistungen und Aufgaben
Das Leistungsspektrum umfasst Beratungsangebote für Familien, wirtschaftliche Jugendhilfe (Unterhaltsvorschuss, Elterngeld), erzieherische Hilfen in unterschiedlichen Formen, Inobhutnahme bei Kindeswohlgefährdung, Beistandschaften, Amtsvormundschaften, Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung sowie die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wie beantrage ich Hilfen zur Erziehung?
Hilfen zur Erziehung werden beim zuständigen Jugendamt beantragt. Nach einem Beratungsgespräch wird gemeinsam mit der Familie der Hilfebedarf ermittelt und ein Hilfeplan erstellt.
Wie läuft ein Verfahren bei Kindeswohlgefährdung ab?
Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung prüft das Jugendamt die Situation, bietet Unterstützung an und ergreift ggf. Schutzmaßnahmen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern steht im Vordergrund.