Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist das Jugendamt Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) für alle Belange des Kinder- und Jugendschutzes zuständig. Die Verwaltung der Landkreis bietet ein breites Spektrum an Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
18273 Güstrow
Zuständigkeit des Jugendamts Güstrow
Zuständig ist das Jugendamt Güstrow für alle Familien mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich. Die Abgrenzung zu anderen Jugendämtern erfolgt nach den Regelungen des SGB VIII. Bei überörtlichen Fällen arbeitet das Amt mit dem Landesjugendamt zusammen.
Leistungen und Aufgaben
Das Jugendamt Güstrow erfüllt alle Aufgaben nach dem Achten Sozialgesetzbuch. Kernaufgaben sind die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, die Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, die Beistandschaft und die Beratung in Fragen der Partnerschaft. Das Jugendamt Güstrow fördert die Kinderbetreuung und ist Anlaufstelle in Krisen. Die Kooperation mit Schulen, Kitas und anderen Institutionen in Mecklenburg-Vorpommern ist dabei wesentlich.
Standort und Karte
Das Jugendamt Güstrow erreichen Sie unter der oben angegebenen Adresse. Die folgende Karte zeigt den genauen Standort:
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Alle Familien, Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Jugendamts Güstrow. Die konkreten Voraussetzungen hängen von der beantragten Leistung ab.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Komplexität. Eilbedürftige Fälle werden vorrangig behandelt.