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Jugendamt Weilheim: Adresse, Telefon und Leistungen

Das Jugendamt Weilheim-Schongau ist zuständig für alle Belange der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Weilheim-Schongau. Der Sitz der Behörde befindet sich in Pütrichstr. 8 – 10, 82362 Weilheim.

Jugendamt Weilheim-Schongau
AdressePütrichstr. 8 - 10
82362 Weilheim
Telefon0881 681-1339
E-Mailjugendamt@lra-wm.bayern.de
Erreichbarkeitsiehe Webseite
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Weilheim

Zuständig ist das Jugendamt für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Kreisgebiet haben. Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 86 ff. SGB VIII. Bei überörtlichen Fällen kann eine Zuständigkeitsklärung erforderlich sein.

Leistungen und Aufgaben

Zu den zentralen Aufgaben zählen die Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen, die Gewährung von Hilfen zur Erziehung (ambulant, teilstationär, stationär), die Sicherstellung des Kinderschutzes, die Förderung der Tagespflege und Kindertagesbetreuung, die Mitwirkung in Vormundschafts- und Sorgerechtssachen sowie Aufgaben der Jugendgerichtshilfe und Jugendförderung.

Für einen Beratungstermin oder bei dringenden Anliegen erreichen Sie das Jugendamt telefonisch unter 0881 681-1339. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Standort und Karte

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen

Wann ist das Jugendamt Weilheim für mich zuständig?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort der Eltern bzw. des Personensorgeberechtigten. Bei Umzug kann sich die Zuständigkeit ändern.

Wie läuft ein Verfahren bei Kindeswohlgefährdung ab?
Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung prüft das Jugendamt die Situation, bietet Unterstützung an und ergreift ggf. Schutzmaßnahmen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern steht im Vordergrund.

Hinweis: Diese Seite ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zu der genannten Behörde. Die Inhalte dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich direkt beim zuständigen Jugendamt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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