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Jugendamt Schweinfurt: Adresse, Telefon und Leistungen

Das Jugendamt Landkreis Schweinfurt ist zuständig für alle Belange der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Schweinfurt. Der Sitz der Behörde befindet sich in Schrammstraße 1-3, 97421 Schweinfurt.

Jugendamt Landkreis Schweinfurt
AdresseSchrammstraße 1-3
97421 Schweinfurt
Telefon09721 550
E-Mail
Erreichbarkeitsiehe Webseite
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Schweinfurt

Zuständig ist das Jugendamt für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Kreisgebiet haben. Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 86 ff. SGB VIII. Bei überörtlichen Fällen kann eine Zuständigkeitsklärung erforderlich sein.

Leistungen und Aufgaben

Das Leistungsspektrum umfasst Beratungsangebote für Familien, wirtschaftliche Jugendhilfe (Unterhaltsvorschuss, Elterngeld), erzieherische Hilfen in unterschiedlichen Formen, Inobhutnahme bei Kindeswohlgefährdung, Beistandschaften, Amtsvormundschaften, Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung sowie die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.

Für einen Beratungstermin oder bei dringenden Anliegen erreichen Sie das Jugendamt telefonisch unter 09721 550. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Standort und Karte

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen

Wie läuft ein Verfahren bei Kindeswohlgefährdung ab?
Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung prüft das Jugendamt die Situation, bietet Unterstützung an und ergreift ggf. Schutzmaßnahmen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern steht im Vordergrund.

Wann ist das Jugendamt Schweinfurt für mich zuständig?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort der Eltern bzw. des Personensorgeberechtigten. Bei Umzug kann sich die Zuständigkeit ändern.

Hinweis: Diese Seite ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zu der genannten Behörde. Die Inhalte dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich direkt beim zuständigen Jugendamt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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