Das Jugendamt Landkreis Schweinfurt ist zuständig für alle Belange der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Schweinfurt. Der Sitz der Behörde befindet sich in Schrammstraße 1-3, 97421 Schweinfurt.
97421 Schweinfurt
Zuständigkeit des Jugendamts Schweinfurt
Zuständig ist das Jugendamt für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Kreisgebiet haben. Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 86 ff. SGB VIII. Bei überörtlichen Fällen kann eine Zuständigkeitsklärung erforderlich sein.
Leistungen und Aufgaben
Das Leistungsspektrum umfasst Beratungsangebote für Familien, wirtschaftliche Jugendhilfe (Unterhaltsvorschuss, Elterngeld), erzieherische Hilfen in unterschiedlichen Formen, Inobhutnahme bei Kindeswohlgefährdung, Beistandschaften, Amtsvormundschaften, Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung sowie die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wie läuft ein Verfahren bei Kindeswohlgefährdung ab?
Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung prüft das Jugendamt die Situation, bietet Unterstützung an und ergreift ggf. Schutzmaßnahmen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern steht im Vordergrund.
Wann ist das Jugendamt Schweinfurt für mich zuständig?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort der Eltern bzw. des Personensorgeberechtigten. Bei Umzug kann sich die Zuständigkeit ändern.