Das Jugendamt des Landkreises Brandenburg ist Anlaufstelle für Familien, Kinder und Jugendliche in der Region. Der Sitz der Behörde befindet sich in Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg.
14772 Brandenburg
Zuständigkeit des Jugendamts Brandenburg
Zuständig ist das Jugendamt für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Kreisgebiet haben. Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 86 ff. SGB VIII. Bei überörtlichen Fällen kann eine Zuständigkeitsklärung erforderlich sein.
Leistungen und Aufgaben
Das Leistungsspektrum umfasst Beratungsangebote für Familien, wirtschaftliche Jugendhilfe (Unterhaltsvorschuss, Elterngeld), erzieherische Hilfen in unterschiedlichen Formen, Inobhutnahme bei Kindeswohlgefährdung, Beistandschaften, Amtsvormundschaften, Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung sowie die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wie beantrage ich Hilfen zur Erziehung?
Hilfen zur Erziehung werden beim zuständigen Jugendamt beantragt. Nach einem Beratungsgespräch wird gemeinsam mit der Familie der Hilfebedarf ermittelt und ein Hilfeplan erstellt.
Wie läuft ein Verfahren bei Kindeswohlgefährdung ab?
Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung prüft das Jugendamt die Situation, bietet Unterstützung an und ergreift ggf. Schutzmaßnahmen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern steht im Vordergrund.