Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist das Jugendamt Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) für alle Belange des Kinder- und Jugendschutzes zuständig. Die Verwaltung der Gebietskörperschaft bietet ein breites Spektrum an Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
19053 Schwerin
Zuständigkeit des Jugendamts Schwerin
Das Jugendamt Schwerin ist für alle Einwohner der gebietskörperschaft zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes oder Jugendlichen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bei Wohnsitzwechsel kann sich die Zuständigkeit ändern.
Leistungen und Aufgaben
Das Jugendamt Schwerin erfüllt alle Aufgaben nach dem Achten Sozialgesetzbuch. Dazu zählen Beratungsleistungen, wirtschaftliche Hilfen, erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfen und Maßnahmen des Kinderschutzes. In Mecklenburg-Vorpommern arbeitet die Behörde eng mit freien Trägern der Jugendhilfe zusammen. Die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit ist ebenfalls Teil des Aufgabenspektrums.
Standort und Karte
Das Jugendamt Schwerin erreichen Sie unter der oben angegebenen Adresse. Die folgende Karte zeigt den genauen Standort:
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jugendamt?
Telefonisch unter 03 85 545-0 oder persönlich während der Sprechzeiten. Viele Anliegen können auch schriftlich eingereicht werden.
Brauche ich einen Termin?
Für ausführliche Beratungsgespräche wird ein Termin empfohlen. In Notfällen ist das Jugendamt Schwerin auch ohne Termin erreichbar.