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Jugendamt Sonthofen: Adresse, Telefon und Leistungen

Das Jugendamt Oberallgäu ist zuständig für alle Belange der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Oberallgäu. Der Sitz der Behörde befindet sich in Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen.

Jugendamt Oberallgäu
AdresseOberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
Telefon08321 612-0
E-Mailbuergerservice@lra-oa.bayern.de
Erreichbarkeitsiehe Webseite
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Sonthofen

Das Jugendamt ist örtlich zuständig für alle Kinder, Jugendlichen und Familien mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Eltern bzw. des Personensorgeberechtigten. Bei Fragen zur genauen Zuständigkeit berät das Amt telefonisch.

Leistungen und Aufgaben

Das Leistungsspektrum umfasst Beratungsangebote für Familien, wirtschaftliche Jugendhilfe (Unterhaltsvorschuss, Elterngeld), erzieherische Hilfen in unterschiedlichen Formen, Inobhutnahme bei Kindeswohlgefährdung, Beistandschaften, Amtsvormundschaften, Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung sowie die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.

Für einen Beratungstermin oder bei dringenden Anliegen erreichen Sie das Jugendamt telefonisch unter 08321 612-0. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Standort und Karte

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen

Wie läuft ein Verfahren bei Kindeswohlgefährdung ab?
Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung prüft das Jugendamt die Situation, bietet Unterstützung an und ergreift ggf. Schutzmaßnahmen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern steht im Vordergrund.

Wann ist das Jugendamt Sonthofen für mich zuständig?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort der Eltern bzw. des Personensorgeberechtigten. Bei Umzug kann sich die Zuständigkeit ändern.

Hinweis: Diese Seite ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zu der genannten Behörde. Die Inhalte dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich direkt beim zuständigen Jugendamt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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