Das Jugendamt des Landkreises Spree-Neiße ist Anlaufstelle für Familien, Kinder und Jugendliche in der Region. Der Sitz der Behörde befindet sich in Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst.
03149 Forst
Zuständigkeit des Jugendamts Forst
Zuständig ist das Jugendamt für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Kreisgebiet haben. Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 86 ff. SGB VIII. Bei überörtlichen Fällen kann eine Zuständigkeitsklärung erforderlich sein.
Leistungen und Aufgaben
Zu den zentralen Aufgaben zählen die Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen, die Gewährung von Hilfen zur Erziehung (ambulant, teilstationär, stationär), die Sicherstellung des Kinderschutzes, die Förderung der Tagespflege und Kindertagesbetreuung, die Mitwirkung in Vormundschafts- und Sorgerechtssachen sowie Aufgaben der Jugendgerichtshilfe und Jugendförderung.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wie beantrage ich Hilfen zur Erziehung?
Hilfen zur Erziehung werden beim zuständigen Jugendamt beantragt. Nach einem Beratungsgespräch wird gemeinsam mit der Familie der Hilfebedarf ermittelt und ein Hilfeplan erstellt.
Wie läuft ein Verfahren bei Kindeswohlgefährdung ab?
Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung prüft das Jugendamt die Situation, bietet Unterstützung an und ergreift ggf. Schutzmaßnahmen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern steht im Vordergrund.