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Jugendamt Hamburg: Adresse, Telefon und Leistungen

Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist das Jugendamt Hamburg (Hamburg) für alle Belange des Kinder- und Jugendschutzes zuständig. Die Verwaltung der kreisfreie Stadt bietet ein breites Spektrum an Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

Jugendamt Hamburg - Harburg
AdresseHarburger Ring 33
21073 Hamburg
Telefon040 428-710
E-Mail
Erreichbarkeitsiehe Webseite
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Hamburg

Die Zuständigkeit des Jugendamts Hamburg erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet bzw. Kreisgebiet in Hamburg. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes. In Zweifelsfällen klärt die Behörde die Zuständigkeit mit anderen Jugendämtern.

Leistungen und Aufgaben

Das Jugendamt Hamburg erfüllt alle Aufgaben nach dem Achten Sozialgesetzbuch. Das Leistungsspektrum umfasst Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahme, Beistandschaft, Eingliederungshilfen und Tagesbetreuung. Die Fachkräfte beraten Eltern, Kinder und Jugendliche in allen Fragen der Erziehung. Darüber hinaus ist das Amt Hamburg für die Erteilung von Pflegeerlaubnissen und die Aufsicht über Einrichtungen zuständig.

Praxis-Hinweis: Für ein persönliches Beratungsgespräch empfiehlt sich die vorherige Terminvereinbarung unter 040 428-710. In dringenden Fällen ist das Jugendamt Hamburg auch ohne Termin erreichbar.

Standort und Karte

Das Jugendamt Hamburg erreichen Sie unter der oben angegebenen Adresse. Die folgende Karte zeigt den genauen Standort:

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen benötige ich?

Je nach Anliegen werden unterschiedliche Nachweise benötigt. Bei Erstgesprächen genügen in der Regel Personalausweis und Geburtsurkunden der Kinder.

Ist die Beratung vertraulich?

Ja, alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Informationen werden nur mit Zustimmung oder bei Kindeswohlgefährdung weitergegeben.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite ist ein privates Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur dargestellten Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich das zuständige Jugendamt. Die Verwendung von Behördennamen dient lediglich der Orientierung (§ 5 UWG).
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