Das Jugendamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin ist Anlaufstelle für Familien, Kinder und Jugendliche in der Region. Der Sitz der Behörde befindet sich in Heinrich-Rau-Straße 27-30, 16816 Neuruppin.
16816 Neuruppin
Zuständigkeit des Jugendamts Neuruppin
Zuständig ist das Jugendamt für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Kreisgebiet haben. Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 86 ff. SGB VIII. Bei überörtlichen Fällen kann eine Zuständigkeitsklärung erforderlich sein.
Leistungen und Aufgaben
Die Kernaufgaben des Jugendamts Neuruppin umfassen nach dem SGB VIII die Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung und Unterstützung bei Trennung und Scheidung, Hilfen zur Erziehung (wie z.B. Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung), Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdung, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren sowie die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wann ist das Jugendamt Neuruppin für mich zuständig?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort der Eltern bzw. des Personensorgeberechtigten. Bei Umzug kann sich die Zuständigkeit ändern.
Wie läuft ein Verfahren bei Kindeswohlgefährdung ab?
Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung prüft das Jugendamt die Situation, bietet Unterstützung an und ergreift ggf. Schutzmaßnahmen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern steht im Vordergrund.