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Jugendamt Anklam: Adresse, Telefon und Leistungen

Das Jugendamt Anklam ist als Teil der Landkreis Anklam Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Die Behörde nimmt alle Aufgaben nach dem SGB VIII wahr und ist zentrale Anlaufstelle für Familien, Kinder und Jugendliche.

Jugendamt Landkreis Vorpommern-Greifswald
AdresseLeipziger Allee 26
17389 Anklam
Telefon03834 8760-0
E-MailPosteingang@kreis-vg.de
Erreichbarkeitsiehe Webseite
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Anklam

Die Zuständigkeit des Jugendamts Anklam erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet bzw. Kreisgebiet in Mecklenburg-Vorpommern. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes. In Zweifelsfällen klärt die Behörde die Zuständigkeit mit anderen Jugendämtern.

Leistungen und Aufgaben

Das Jugendamt Anklam erfüllt alle Aufgaben nach dem Achten Sozialgesetzbuch. Das Leistungsspektrum umfasst Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahme, Beistandschaft, Eingliederungshilfen und Tagesbetreuung. Die Fachkräfte beraten Eltern, Kinder und Jugendliche in allen Fragen der Erziehung. Darüber hinaus ist das Amt Anklam für die Erteilung von Pflegeerlaubnissen und die Aufsicht über Einrichtungen zuständig.

Praxis-Hinweis: Für ein persönliches Beratungsgespräch empfiehlt sich die vorherige Terminvereinbarung unter 03834 8760-0. In dringenden Fällen ist das Jugendamt Anklam auch ohne Termin erreichbar.

Standort und Karte

Das Jugendamt Anklam erreichen Sie unter der oben angegebenen Adresse. Die folgende Karte zeigt den genauen Standort:

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen benötige ich?

Je nach Anliegen werden unterschiedliche Nachweise benötigt. Bei Erstgesprächen genügen in der Regel Personalausweis und Geburtsurkunden der Kinder.

Ist die Beratung vertraulich?

Ja, alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Informationen werden nur mit Zustimmung oder bei Kindeswohlgefährdung weitergegeben.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite ist ein privates Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur dargestellten Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich das zuständige Jugendamt. Die Verwendung von Behördennamen dient lediglich der Orientierung (§ 5 UWG).
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