Das Jugendamt des Landkreises Frankfurt / Oder ist Anlaufstelle für Familien, Kinder und Jugendliche in der Region. Der Sitz der Behörde befindet sich in Logenstr. 8, 15230 Frankfurt.
15230 Frankfurt
Zuständigkeit des Jugendamts Frankfurt
Zuständig ist das Jugendamt für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Kreisgebiet haben. Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 86 ff. SGB VIII. Bei überörtlichen Fällen kann eine Zuständigkeitsklärung erforderlich sein.
Leistungen und Aufgaben
Zu den zentralen Aufgaben zählen die Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen, die Gewährung von Hilfen zur Erziehung (ambulant, teilstationär, stationär), die Sicherstellung des Kinderschutzes, die Förderung der Tagespflege und Kindertagesbetreuung, die Mitwirkung in Vormundschafts- und Sorgerechtssachen sowie Aufgaben der Jugendgerichtshilfe und Jugendförderung.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wann ist das Jugendamt Frankfurt für mich zuständig?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort der Eltern bzw. des Personensorgeberechtigten. Bei Umzug kann sich die Zuständigkeit ändern.
Wie beantrage ich Hilfen zur Erziehung?
Hilfen zur Erziehung werden beim zuständigen Jugendamt beantragt. Nach einem Beratungsgespräch wird gemeinsam mit der Familie der Hilfebedarf ermittelt und ein Hilfeplan erstellt.