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Jugendamt Fulda: Adresse, Telefon und Leistungen

Das Jugendamt Fulda ist als Teil der Gebietskörperschaft Fulda Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Hessen. Die Behörde nimmt alle Aufgaben nach dem SGB VIII wahr und ist zentrale Anlaufstelle für Familien, Kinder und Jugendliche.

Jugendamt Fulda
AdresseBonifatiusplatz 1 + 3
36037 Fulda
Telefon0661 102-1902
E-Mailfamilie@fulda.de
Erreichbarkeitsiehe Webseite
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Fulda

Das Jugendamt Fulda ist für alle Einwohner der gebietskörperschaft zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes oder Jugendlichen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bei Wohnsitzwechsel kann sich die Zuständigkeit ändern.

Leistungen und Aufgaben

Das Jugendamt Fulda erfüllt alle Aufgaben nach dem Achten Sozialgesetzbuch. Dazu zählen Beratungsleistungen, wirtschaftliche Hilfen, erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfen und Maßnahmen des Kinderschutzes. In Hessen arbeitet die Behörde eng mit freien Trägern der Jugendhilfe zusammen. Die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit ist ebenfalls Teil des Aufgabenspektrums.

Praxis-Hinweis: Für ein persönliches Beratungsgespräch empfiehlt sich die vorherige Terminvereinbarung unter 0661 102-1902. In dringenden Fällen ist das Jugendamt Fulda auch ohne Termin erreichbar.

Standort und Karte

Das Jugendamt Fulda erreichen Sie unter der oben angegebenen Adresse. Die folgende Karte zeigt den genauen Standort:

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jugendamt?

Telefonisch unter 0661 102-1902 oder persönlich während der Sprechzeiten. Viele Anliegen können auch schriftlich eingereicht werden.

Brauche ich einen Termin?

Für ausführliche Beratungsgespräche wird ein Termin empfohlen. In Notfällen ist das Jugendamt Fulda auch ohne Termin erreichbar.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite ist ein privates Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur dargestellten Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich das zuständige Jugendamt. Die Verwendung von Behördennamen dient lediglich der Orientierung (§ 5 UWG).
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