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Jugendamt Cuxhaven: Adresse, Telefon und Leistungen

Als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist das Jugendamt Cuxhaven (Niedersachsen) für alle Belange des Kinder- und Jugendschutzes zuständig. Die Verwaltung der Gebietskörperschaft bietet ein breites Spektrum an Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

Jugendamt Cuxhaven
AdresseRohdestr. 2
27474 Cuxhaven
Telefon04721 66-2801
E-Mailjugendamt@landkreis-cuxhaven.de
ErreichbarkeitMontag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Donnerstag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Cuxhaven

Zuständig ist das Jugendamt Cuxhaven für alle Familien mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich. Die Abgrenzung zu anderen Jugendämtern erfolgt nach den Regelungen des SGB VIII. Bei überörtlichen Fällen arbeitet das Amt mit dem Landesjugendamt zusammen.

Leistungen und Aufgaben

Das Jugendamt Cuxhaven erfüllt alle Aufgaben nach dem Achten Sozialgesetzbuch. Kernaufgaben sind die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, die Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, die Beistandschaft und die Beratung in Fragen der Partnerschaft. Das Jugendamt Cuxhaven fördert die Kinderbetreuung und ist Anlaufstelle in Krisen. Die Kooperation mit Schulen, Kitas und anderen Institutionen in Niedersachsen ist dabei wesentlich.

Praxis-Hinweis: Für ein persönliches Beratungsgespräch empfiehlt sich die vorherige Terminvereinbarung unter 04721 66-2801. In dringenden Fällen ist das Jugendamt Cuxhaven auch ohne Termin erreichbar.

Standort und Karte

Das Jugendamt Cuxhaven erreichen Sie unter der oben angegebenen Adresse. Die folgende Karte zeigt den genauen Standort:

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Alle Familien, Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Jugendamts Cuxhaven. Die konkreten Voraussetzungen hängen von der beantragten Leistung ab.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Komplexität. Eilbedürftige Fälle werden vorrangig behandelt.

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