Das Jugendamt Schwabach ist zuständig für alle Belange der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Schwabach. Der Sitz der Behörde befindet sich in Nördliche Ringstraße 2 a – c, 91126 Schwabach.
91126 Schwabach
Zuständigkeit des Jugendamts Schwabach
Das Jugendamt ist örtlich zuständig für alle Kinder, Jugendlichen und Familien mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Eltern bzw. des Personensorgeberechtigten. Bei Fragen zur genauen Zuständigkeit berät das Amt telefonisch.
Leistungen und Aufgaben
Zu den zentralen Aufgaben zählen die Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen, die Gewährung von Hilfen zur Erziehung (ambulant, teilstationär, stationär), die Sicherstellung des Kinderschutzes, die Förderung der Tagespflege und Kindertagesbetreuung, die Mitwirkung in Vormundschafts- und Sorgerechtssachen sowie Aufgaben der Jugendgerichtshilfe und Jugendförderung.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wie beantrage ich Hilfen zur Erziehung?
Hilfen zur Erziehung werden beim zuständigen Jugendamt beantragt. Nach einem Beratungsgespräch wird gemeinsam mit der Familie der Hilfebedarf ermittelt und ein Hilfeplan erstellt.
Wann ist das Jugendamt Schwabach für mich zuständig?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort der Eltern bzw. des Personensorgeberechtigten. Bei Umzug kann sich die Zuständigkeit ändern.