Jugendamt.net · Unabhängiges Informationsportal · Kein amtliches Angebot · Verzeichnis, Leistungen und Ansprechstellen der Kinder- und Jugendhilfe

Jugendamt Schwabach: Adresse, Telefon und Leistungen

Das Jugendamt Schwabach ist zuständig für alle Belange der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Schwabach. Der Sitz der Behörde befindet sich in Nördliche Ringstraße 2 a – c, 91126 Schwabach.

Jugendamt Schwabach
AdresseNördliche Ringstraße 2 a - c
91126 Schwabach
Telefon09122 860-0
E-Mailjugendamt@schwabach.de
ErreichbarkeitMo: 08:00 - 12:00, Di: 08:00 - 12:00, Mi: geschlossen, Do: 08:00 - 12:00 & 14:00 - 17:00, Fr: 08:00 - 12:00
Offizielle WebsiteZur Website der Stadt

Zuständigkeit des Jugendamts Schwabach

Das Jugendamt ist örtlich zuständig für alle Kinder, Jugendlichen und Familien mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Eltern bzw. des Personensorgeberechtigten. Bei Fragen zur genauen Zuständigkeit berät das Amt telefonisch.

Leistungen und Aufgaben

Zu den zentralen Aufgaben zählen die Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen, die Gewährung von Hilfen zur Erziehung (ambulant, teilstationär, stationär), die Sicherstellung des Kinderschutzes, die Förderung der Tagespflege und Kindertagesbetreuung, die Mitwirkung in Vormundschafts- und Sorgerechtssachen sowie Aufgaben der Jugendgerichtshilfe und Jugendförderung.

Für einen Beratungstermin oder bei dringenden Anliegen erreichen Sie das Jugendamt telefonisch unter 09122 860-0. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Standort und Karte

Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich Hilfen zur Erziehung?
Hilfen zur Erziehung werden beim zuständigen Jugendamt beantragt. Nach einem Beratungsgespräch wird gemeinsam mit der Familie der Hilfebedarf ermittelt und ein Hilfeplan erstellt.

Wann ist das Jugendamt Schwabach für mich zuständig?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort der Eltern bzw. des Personensorgeberechtigten. Bei Umzug kann sich die Zuständigkeit ändern.

Hinweis: Diese Seite ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zu der genannten Behörde. Die Inhalte dienen ausschließlich der Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich direkt beim zuständigen Jugendamt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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