Das Jugendamt Alsdorf ist als Behörde des Trägers kreisfreie Stadt Alsdorf für alle Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Der Sitz befindet sich in Alsdorf.
52477 Alsdorf
Zuständigkeit des Jugendamts Alsdorf
Das Jugendamt Alsdorf ist örtlich zuständig für alle Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet des Trägers. Die territoriale Abgrenzung folgt den Grenzen des Trägers kreisfreie Stadt Alsdorf. Bei Unklarheiten zur Zuständigkeit gibt die Behörde telefonisch Auskunft.
Leistungen und Aufgaben
Das Jugendamt Alsdorf erbringt die im SGB VIII geregelten Leistungen: Beratung in Erziehungsfragen, Hilfen zur Erziehung (ambulant, teilstationär, stationär), Förderung der Kindertagespflege, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Inobhutnahme in Krisensituationen, Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss. Ergänzend fördert die Behörde Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Kann ich anonym beraten werden?
Ja, Erstberatungen sind grundsätzlich vertraulich. Bei bestimmten Leistungen ist eine Angabe persönlicher Daten erforderlich.
Was passiert bei Kindeswohlgefährdung?
Das Jugendamt Alsdorf ist verpflichtet, Hinweisen nachzugehen, die Familie zu unterstützen und bei Bedarf Schutzmaßnahmen einzuleiten.