Im Zuständigkeitsbereich des Trägers kreisfreie Stadt Bergheim übernimmt das Jugendamt Bergheim sämtliche Aufgaben nach SGB VIII. Die Dienststelle hat ihren Sitz in Bergheim.
50126 Bergheim
Zuständigkeit des Jugendamts Bergheim
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Leistungsberechtigten. Für alle Bürgerinnen und Bürger im Gebiet des Trägers kreisfreie Stadt Bergheim ist das Jugendamt Bergheim zuständig. Im Zweifelsfall klärt ein Anruf bei der Behörde die Frage.
Leistungen und Aufgaben
Das Jugendamt Bergheim erbringt die im SGB VIII geregelten Leistungen: Beratung in Erziehungsfragen, Hilfen zur Erziehung (ambulant, teilstationär, stationär), Förderung der Kindertagespflege, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Inobhutnahme in Krisensituationen, Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss. Ergänzend fördert die Behörde Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wer ist mein Ansprechpartner?
Nach Kontaktaufnahme wird Ihnen eine zuständige Fachkraft zugewiesen, die Sie persönlich betreut.
Sind die Leistungen kostenfrei?
Viele Leistungen des Jugendamts Bergheim sind kostenfrei, bei einigen wird das Einkommen geprüft. Details erfahren Sie im Gespräch.