Das Jugendamt Springe ist als Behörde des Trägers kreisfreie Stadt Springe für alle Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Der Sitz befindet sich in Springe.
31832 Springe
Zuständigkeit des Jugendamts Springe
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Leistungsberechtigten. Für alle Bürgerinnen und Bürger im Gebiet des Trägers kreisfreie Stadt Springe ist das Jugendamt Springe zuständig. Im Zweifelsfall klärt ein Anruf bei der Behörde die Frage.
Leistungen und Aufgaben
Zu den Kernaufgaben gehören Beratung und Unterstützung von Familien, die Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII, die Förderung und Beratung in Kinderbetreuungsfragen, die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, Eingliederungshilfen für Kinder mit seelischer Behinderung, der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Beistandschaften in Unterhaltsfragen sowie die Förderung der Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich Springe.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Kann ich anonym beraten werden?
Ja, Erstberatungen sind grundsätzlich vertraulich. Bei bestimmten Leistungen ist eine Angabe persönlicher Daten erforderlich.
Was passiert bei Kindeswohlgefährdung?
Das Jugendamt Springe ist verpflichtet, Hinweisen nachzugehen, die Familie zu unterstützen und bei Bedarf Schutzmaßnahmen einzuleiten.