Als zentrale Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien arbeitet das Jugendamt Jever im Auftrag des Trägers Landkreis Jever. Die Behörde ist in Jever ansässig.
26441 Jever
Zuständigkeit des Jugendamts Jever
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Leistungsberechtigten. Für alle Bürgerinnen und Bürger im Gebiet des Trägers Landkreis Jever ist das Jugendamt Jever zuständig. Im Zweifelsfall klärt ein Anruf bei der Behörde die Frage.
Leistungen und Aufgaben
Das Jugendamt Jever erbringt die im SGB VIII geregelten Leistungen: Beratung in Erziehungsfragen, Hilfen zur Erziehung (ambulant, teilstationär, stationär), Förderung der Kindertagespflege, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Inobhutnahme in Krisensituationen, Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss. Ergänzend fördert die Behörde Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Kann ich anonym beraten werden?
Ja, Erstberatungen sind grundsätzlich vertraulich. Bei bestimmten Leistungen ist eine Angabe persönlicher Daten erforderlich.
Was passiert bei Kindeswohlgefährdung?
Das Jugendamt Jever ist verpflichtet, Hinweisen nachzugehen, die Familie zu unterstützen und bei Bedarf Schutzmaßnahmen einzuleiten.