Im Zuständigkeitsbereich des Trägers kreisfreie Stadt Bottrop übernimmt das Jugendamt Bottrop sämtliche Aufgaben nach SGB VIII. Die Dienststelle hat ihren Sitz in Bottrop.
46236 Bottrop
Zuständigkeit des Jugendamts Bottrop
Zuständig ist das Jugendamt Bottrop für alle Familien, Kinder und Jugendlichen im Bereich des Trägers kreisfreie Stadt Bottrop. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Wohnsitz. Bei grenzüberschreitenden Fällen informiert die Behörde über die korrekte Ansprechstelle.
Leistungen und Aufgaben
Zu den Kernaufgaben gehören Beratung und Unterstützung von Familien, die Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII, die Förderung und Beratung in Kinderbetreuungsfragen, die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, Eingliederungshilfen für Kinder mit seelischer Behinderung, der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Beistandschaften in Unterhaltsfragen sowie die Förderung der Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich Bottrop.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Kann ich anonym beraten werden?
Ja, Erstberatungen sind grundsätzlich vertraulich. Bei bestimmten Leistungen ist eine Angabe persönlicher Daten erforderlich.
Was passiert bei Kindeswohlgefährdung?
Das Jugendamt Bottrop ist verpflichtet, Hinweisen nachzugehen, die Familie zu unterstützen und bei Bedarf Schutzmaßnahmen einzuleiten.