Das Jugendamt Brühl ist als Behörde des Trägers kreisfreie Stadt Brühl für alle Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Der Sitz befindet sich in Brühl.
50321 Brühl
Zuständigkeit des Jugendamts Brühl
Das Jugendamt Brühl ist örtlich zuständig für alle Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet des Trägers. Die territoriale Abgrenzung folgt den Grenzen des Trägers kreisfreie Stadt Brühl. Bei Unklarheiten zur Zuständigkeit gibt die Behörde telefonisch Auskunft.
Leistungen und Aufgaben
Das Jugendamt Brühl erbringt die im SGB VIII geregelten Leistungen: Beratung in Erziehungsfragen, Hilfen zur Erziehung (ambulant, teilstationär, stationär), Förderung der Kindertagespflege, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Inobhutnahme in Krisensituationen, Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss. Ergänzend fördert die Behörde Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jugendamt Brühl?
Telefonisch unter der oben genannten Nummer, persönlich nach Terminvereinbarung oder schriftlich per Post bzw. E-Mail.
Welche Unterlagen brauche ich?
Je nach Anliegen sind Personalausweis, Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise oder gerichtliche Beschlüsse mitzubringen. Die Behörde informiert vorab über die benötigten Dokumente.