Das Jugendamt Northeim ist als Behörde des Trägers Landkreis Northeim für alle Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Der Sitz befindet sich in Northeim.
37154 Northeim
Zuständigkeit des Jugendamts Northeim
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Leistungsberechtigten. Für alle Bürgerinnen und Bürger im Gebiet des Trägers Landkreis Northeim ist das Jugendamt Northeim zuständig. Im Zweifelsfall klärt ein Anruf bei der Behörde die Frage.
Leistungen und Aufgaben
Das Jugendamt Northeim erbringt die im SGB VIII geregelten Leistungen: Beratung in Erziehungsfragen, Hilfen zur Erziehung (ambulant, teilstationär, stationär), Förderung der Kindertagespflege, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Inobhutnahme in Krisensituationen, Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss. Ergänzend fördert die Behörde Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jugendamt Northeim?
Telefonisch unter der oben genannten Nummer, persönlich nach Terminvereinbarung oder schriftlich per Post bzw. E-Mail.
Welche Unterlagen brauche ich?
Je nach Anliegen sind Personalausweis, Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise oder gerichtliche Beschlüsse mitzubringen. Die Behörde informiert vorab über die benötigten Dokumente.