Im Zuständigkeitsbereich des Trägers kreisfreie Stadt Bornheim übernimmt das Jugendamt Bornheim sämtliche Aufgaben nach SGB VIII. Die Dienststelle hat ihren Sitz in Bornheim.
53332 Bornheim
Zuständigkeit des Jugendamts Bornheim
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Leistungsberechtigten. Für alle Bürgerinnen und Bürger im Gebiet des Trägers kreisfreie Stadt Bornheim ist das Jugendamt Bornheim zuständig. Im Zweifelsfall klärt ein Anruf bei der Behörde die Frage.
Leistungen und Aufgaben
Das Jugendamt Bornheim erbringt die im SGB VIII geregelten Leistungen: Beratung in Erziehungsfragen, Hilfen zur Erziehung (ambulant, teilstationär, stationär), Förderung der Kindertagespflege, Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Inobhutnahme in Krisensituationen, Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss. Ergänzend fördert die Behörde Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jugendamt Bornheim?
Telefonisch unter der oben genannten Nummer, persönlich nach Terminvereinbarung oder schriftlich per Post bzw. E-Mail.
Welche Unterlagen brauche ich?
Je nach Anliegen sind Personalausweis, Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise oder gerichtliche Beschlüsse mitzubringen. Die Behörde informiert vorab über die benötigten Dokumente.