Im Zuständigkeitsbereich des Trägers kreisfreie Stadt Leer übernimmt das Jugendamt Leer sämtliche Aufgaben nach SGB VIII. Die Dienststelle hat ihren Sitz in Leer.
26789 Leer
Zuständigkeit des Jugendamts Leer
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Leistungsberechtigten. Für alle Bürgerinnen und Bürger im Gebiet des Trägers kreisfreie Stadt Leer ist das Jugendamt Leer zuständig. Im Zweifelsfall klärt ein Anruf bei der Behörde die Frage.
Leistungen und Aufgaben
Zu den Kernaufgaben gehören Beratung und Unterstützung von Familien, die Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII, die Förderung und Beratung in Kinderbetreuungsfragen, die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, Eingliederungshilfen für Kinder mit seelischer Behinderung, der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Beistandschaften in Unterhaltsfragen sowie die Förderung der Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich Leer.
Standort und Karte
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende · Das Verzeichnis wird laufend erweitert.
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jugendamt Leer?
Telefonisch unter der oben genannten Nummer, persönlich nach Terminvereinbarung oder schriftlich per Post bzw. E-Mail.
Welche Unterlagen brauche ich?
Je nach Anliegen sind Personalausweis, Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise oder gerichtliche Beschlüsse mitzubringen. Die Behörde informiert vorab über die benötigten Dokumente.